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   KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00   

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https://dejure.org/2001,4648
KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00 (https://dejure.org/2001,4648)
KG, Entscheidung vom 08.05.2001 - 1 W 9827/00 (https://dejure.org/2001,4648)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 1 W 9827/00 (https://dejure.org/2001,4648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren; Überörtliche Sozietät; Gebührenermäßigung; Mandatserteilung an Sozietät; Mandatsbearbeitung; Anwaltskosten; Ermäßigte Gebühr

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Anl. I Kap. III Sachgebiet A/ Rechtspflege Abschnitt III Nr. 26 Buchst. a Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltsgebühren - Gebührenermäßigung bei überörtlichen Sozietäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenermäßigung bei überörtlicher Anwaltssozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz und Auszüge)

    Anl. I, Kap. III, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 26 Buchst. a Satz 1 EinigungsV
    Rechtsanwaltsgebühren/Ermäßigung nach EinigungsV/überörtliche Sozietät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3059
  • NJ 2001, 434 (Ls.)
  • WM 2001, 1635
  • Rpfleger 2001, 452
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist davon auszugehen, dass einem Sozietätsanwalt ausnahmsweise ein Einzelmandat erteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 257 m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Daher schulden alle einer Sozietät angehörenden Rechtsanwälte grundsätzlich gemeinsam die Erfüllung der Anwaltspflichten (vgl. BGH NJW 1991, 49/50).
  • KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92

    Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet;

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Auch unter Berücksichtigung der auf 10 % zurückgeführten Gebührenermäßigung nach dem Einigungsvertrag ist regelmäßig davon auszugehen, dass bei Beauftragung einer überörtlichen Anwaltssozietät, der sowohl Anwälte mit Kanzleisitz im alten Bundesgebiet einschließlich des Westteils Berlins als auch Anwälte mit Kanzleisitz im Beitrittsgebiet angehören, das Mandat allen Mitgliedern der Sozietät erteilt ist (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 22.12.1992 -1 W 4118/92-zu Leitsatz 2).
  • KG, 07.03.1995 - 1 W 816/95
    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Der Senat hat diese Auffassung bei der nach gleichen Grundsätzen zu beantwortenden und zu verneinenden Frage, ob die Mitglieder einer überörtlichen Anwaltssozietät neben der Prozessgebühr eine Verkehrsgebühr verdienen können, nicht vertreten (vgl. Senat KG-Report 1995, 117/118 = JurBüro 1996, 140) und gibt sie auch für die vorliegende Fallgestaltung auf.
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