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KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren; Überörtliche Sozietät; Gebührenermäßigung; Mandatserteilung an Sozietät; Mandatsbearbeitung; Anwaltskosten; Ermäßigte Gebühr
- Judicialis
Einigungsvertrag Anl. I Kap. III Sachgebiet A/ Rechtspflege Abschnitt III Nr. 26 Buchst. a Satz 1
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltsgebühren - Gebührenermäßigung bei überörtlichen Sozietäten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebührenermäßigung bei überörtlicher Anwaltssozietät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de , S. 47 (Leitsatz und Auszüge)
Anl. I, Kap. III, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 26 Buchst. a Satz 1 EinigungsV
Rechtsanwaltsgebühren/Ermäßigung nach EinigungsV/überörtliche Sozietät
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.10.2000 - 23 O 622/99
- KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3059
- NJ 2001, 434 (Ls.)
- WM 2001, 1635
- Rpfleger 2001, 452
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93
Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats
Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist davon auszugehen, dass einem Sozietätsanwalt ausnahmsweise ein Einzelmandat erteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 257 m. w. Nachw.). - BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90
Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät
Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
Daher schulden alle einer Sozietät angehörenden Rechtsanwälte grundsätzlich gemeinsam die Erfüllung der Anwaltspflichten (vgl. BGH NJW 1991, 49/50). - KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92
Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet; …
Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
Auch unter Berücksichtigung der auf 10 % zurückgeführten Gebührenermäßigung nach dem Einigungsvertrag ist regelmäßig davon auszugehen, dass bei Beauftragung einer überörtlichen Anwaltssozietät, der sowohl Anwälte mit Kanzleisitz im alten Bundesgebiet einschließlich des Westteils Berlins als auch Anwälte mit Kanzleisitz im Beitrittsgebiet angehören, das Mandat allen Mitgliedern der Sozietät erteilt ist (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 22.12.1992 -1 W 4118/92-zu Leitsatz 2). - KG, 07.03.1995 - 1 W 816/95
Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
Der Senat hat diese Auffassung bei der nach gleichen Grundsätzen zu beantwortenden und zu verneinenden Frage, ob die Mitglieder einer überörtlichen Anwaltssozietät neben der Prozessgebühr eine Verkehrsgebühr verdienen können, nicht vertreten (vgl. Senat KG-Report 1995, 117/118 = JurBüro 1996, 140) und gibt sie auch für die vorliegende Fallgestaltung auf.
- LAG Berlin, 04.12.2001 - 17 Ta 6161/01
Gebührenermäßigung bei überörtlicher Sozietät
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